Grenzwerte im Vergleich
Unser Trinkwasser unterliegt staatlicher Kontrolle. Die Trinkwasserverordnung legt Grenzwerte für Schadstoffe fest, die im Wasser enthalten sein dürfen. Diese Werte sind so angesetzt, dass der Genuss von Trinkwasser für keinen Bürger ein gesundheitliches Risiko darstellen soll. Es drängt sich die Frage auf, wie vereinheitlichte Werte die individuellen Bedürfnisse eines jeden Menschen erfassen können – schließlich verfügt doch jedes Individuum über seine ganz eigene Gesundheits- bzw. Krankengeschichte, erbliche oder erworbene Vorbelastungen und Toleranzen gegenüber Schadstoffen.
Vergleichen Sie einmal folgende Grenzwerte:
Beispiel Kupfer:
- Grenzwert in Deutschland (TrinkwV): 2,0 mg/l
- Grenzwert in USA: 1 mg/l
- DLG*-Grenzwert für Babynahrung: 0,5 mg/l
Beispiel Nitrat:
- Grenzwert in Deutschland (TrinkwV): 50 mg/l
- Richtwert EG: 25 mg/l
- Ernährungskommission** für Säuglingsnahrung: 10 mg/l
- DLG*-Grenzwert für Babynahrung: <5 mg/l
Beispiel Natrium, Calcium, Magnesium:
- DLG-Eignung für Babynahrung: „Die Summe des Gehalts an Natrium, Calcium und Magnesium darf 250 mg/l nicht überschreiten.“
- Grenzwert der Ernährungskommission** für Säuglingsnahrung Natrium: 20 mg/l
- Grenzwert nach TrinkwV: Natrium: 200 mg/l, keine Höchstwerte für Calcium und Magnesium
- Grenzwert nach Mineral- und Tafelwasserverordnung: Keine Grenzwerte für Natrium, Calcium und Magnesium
Beispiel Uran:
- Ernährungskommission** für Säuglingsnahrung: 2 µg/l = 0,002 mg/l
- Richtwert WHO***: 15 mg/l
- Grenzwert in Deutschland: Nicht vorhanden!
* Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.; verleiht das DLG-Gütesiegel für Lebensmittel
** Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde
*** Weltgesundheitsbehörde
Wir denken, es ist an der Zeit sich Gedanken über reines Trinkwasser zu machen.
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